Tippgeberprovision – Empfehlen lohnt sich!
Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Dann geben Sie mir einfach den entscheidenden Hinweis – und profitieren Sie davon!
Für jeden erfolgreich vermittelten Kontakt, der zu einem Verkaufsauftrag und einem notariellen Abschluss führt, erhalten Sie von mir eine attraktive Tippgeberprovision.
So einfach funktioniert’s
Sie erfahren im Freundes-, Familien- oder Bekanntenkreis,
dass ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden soll?
Gerne können Sie mir diesen Tipp weitergeben – ich übernehme verantwortungsvoll
die weitern Schritte und Vermarktung.
✔ Persönlich & diskret
✔ Professionell & zuverlässig
✔ Für Sie völlig unverbindlich
Ich kontaktiere den Eigentümer, berate umfassend und begleite den gesamten Verkaufsprozess.
Ihre Belohnung
Kommt es durch Ihren Hinweis zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf,
erhalten Sie Ihre Provision zeitnah nach Zahlungseingang unserer Maklercourtage.
Verkaufspreis
bis 300.000.- €
bis 500.000.- €
bis 800.000.- €
Ihre Provision
5 % der Netto-Maklerprovision
7 % der Netto-Maklerprovision
9 % der Netto-Maklerprovision
Beispiel:
Bei einem Verkaufspreis von 350.000.- € und einer Maklerprovision von insgesamt 6% netto, erhalten Sie als Dankeschön eine Tippgeberprovision in Höhe von 1.470.- € ausgezahlt.
Wichtige Hinweise
Sie sollten den Eigentümer persönlich kennen (z. B. Freunde, Familie, Nachbarn).
Der Eigentümer muss darüber informiert sein, dass Sie eine Tippgeberprovision erhalten.
Die Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt nur mit Zustimmung des Eigentümers.
Alternativ kann der Eigentümer sich auch selbst bei mir melden – mit Hinweis auf Sie als Tippgeber.
🚫 Unzulässig sind: Kaltakquise, Täuschung oder aufdringliche Werbung.
Steuerlicher Hinweis
Die Tippgeberprovision kann steuerpflichtig sein.
Bis 256 € pro Jahr: in der Regel steuerfrei
Über 256 € pro Jahr: Angabe in der Steuererklärung erforderlich (§ 22 Nr. 3 EStG)
Bei regelmäßiger Tätigkeit: ggf. gewerbliche Einkünfte
Hinweis: Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater.